Auch während der Pandemie gilt: Die an der Prophylaxe orientierte zahnärztliche Betreuung ist unerlässlich für Patienten mit erhöhten zahnärztlichen Risiken. Zahnärztliche Kontrollen in individuell angepassten Intervallen und die zeitnahe Behandlung von Zahndefekten und Entzündungen sind für die Gesunderhaltung des Gebisses entscheidend. Zahnärztliche Betreuung, die sich auf Notfallbehandlung beschränken muss, führt vielfach zu irreversiblen Schäden an der Bezahnung und können auch ein allgemeinmedizinisches Risiko darstellen.
Für Zahnarztpraxen gilt unverändert: Das aktuelle Schutzkonzept bleibt gültig. Dadurch ist Ihre und unsere Sicherheit gewährleistet.
Dabei sind umfangreiche Hygienemassnahmen erforderlich, die wir gemäß dem Schutzkonzept der Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS) und der SSO, zuletzt in der 7.Version vom 31.03.2022 umsetzen.
Es geht jetzt darum, dass sich die Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz wieder abschwächt.
Es geht weiter darum, Ihre Gesundheit zu schützen, vor allem der besonders gefährdeten Personen ab 65 Jahren und mit bestimmten chronischen Erkrankungen.
Und auch wir müssen uns schützen, damit wir in Zukunft für die Behandlung Ihrer Zähne und die Erhaltung Ihrer Zahngesundheit zur Verfügung stehen. Die Einhaltung der Hygiene- und Präventionsvorschriften hat daher neben Ihrer Zahngesundheit und Ihrer Zufriedenheit höchste Priorität.
Aber auch in dieser schwierigen Zeit bilden wir uns fort, um Sie mit den aktuellsten Methoden behandeln zu können:
31.03.2022